| STAY TRUE creative customs |
§ 1 Geltungsbereich, Begriffserklärungen |
| (1) Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses gültigen Fassung. (2) Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. (3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. (4) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. |
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§ 2 Vertragsschluss |
| Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Die vom Besteller erklärte Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Das Angebot kann auch durch die Auslieferung der Kaufsache angenommen werden. Eine Bestellung umfasst die Ermächtigung, Probeläufe durchzuführen. Bestellungen aus dem Bereich „PC-Projekte“ hängen von Ihren spezifischen Daten oder Wunschdaten ab. |
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§ 3 Abnahme |
| Mit der Übergabe gilt die Kaufsache als abgenommen und ordnungsgemäß geliefert. Sie erfolgt - sofern nichts Abweichendes vereinbart ist - grundsätzlich in unseren Räumen. Der Besteller kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb 8 Tagen, nachdem die Fertigstellung gemeldet und die vorläufige oder endgültige Rechnung ausgehändigt worden ist, die Kaufsache gegen Begleichung der Rechnung abholt. Wird ein Gegenstand nach Ablauf der Frist nicht abgeholt, können wir als „Standgeld“ 2 Euro pro Tag berechnen. |
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§ 4 Beanstandungen |
| Wir verpflichten uns zu einer sorgfältigen Ausführung aus einwandfreiem Material. Der Besteller hat den Vertragsgegenstand bei Erhalt sofort zu prüfen und etwaige Beanstandungen geltend zu machen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Besteller innerhalb 14 Tagen nach Ablieferung den Nachweis nicht erkennbarer Arbeits-, Material-, oder Konstruktionsfehler erbringt, die bei der Abnahme der Kaufsache nicht feststellbar waren. Die Beanstandungen müssen auf jeden Fall schriftlich erfolgen und die Mängel genau bezeichnen. |
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§ 5 Ersatzteile |
| Ist bei der Auftragserteilung nichts anderes vereinbart worden, so gehen ersetzte Teile in unser Eigentum über. |
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§ 6 Eigentumsvorbehalt |
| Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, einschließlich aller Kosten, bleibt die Kaufsache unser Eigentum. Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, ist jede Veränderung zu unserem Nachteil, Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung des Kaufgegenstandes an Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig. Der Besteller hat die geliehenen Gegenstände während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln, sorgfältig zu verwahren und in einem einwandfreien Zustand zu halten. Vernichtung, Beschädigung und Pfändung der gelieferten Gegenstände sind uns unverzüglich mitzuteilen, im Falle der Pfändung ist außerdem der Vollstreckungsbeamte sofort auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Alle mit der Geltendmachung unseres Eigentumsrechts entstehenden Unkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Werden die Liefergegenstände mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt STAY TRUE creative customs das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für uns. |
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§ 7 Lieferung |
| Sofern und soweit keine Lieferfristen vereinbart sind, liefern wir die bestellte Kaufsache zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Arbeitsstreiks, Rohstoffmangel oder sonstige Umstände, die außerhalb unseres Willens liegen, entbinden uns in jedem Fall von der Einhaltung von Lieferfristen und geben dem Besteller kein Recht auf Schadenersatz oder Vertragsrücktritt. Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, es sei denn, dass die teilweise Erfüllung des Vertrages für den Kunden kein Interesse hat. |
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§ 8 Vorbehalt gleichwertiger Leistungserbringung Vorbehalt der Nichtverfügbarkeit |
| Der Anbieter behält sich vor, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen und die versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit wird der Kunde umgehend hierüber informiert und ein ggf. bereits gezahlter Kaufpreis zurückerstattet. |
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§ 9 Gewährleistung |
| Abbildungen und Beschreibungen gelten nur zur allgemeinen Verdeutlichung; technische Daten können Veränderungen unterliegen, da wir stets bemüht sind, unsere Erzeugnisse weiterzuentwickeln. Angaben in den Beschreibungen sind keine verbindlichen Daten, sondern als annähernd zu betrachten. Ist der Besteller Unternehmer, leisten wir für Mängel der Kaufsache zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Besteller Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängel, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Kaufsache schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Kaufsache festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte einem Monat nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Bestellers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Kaufsache beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Kaufsache. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Kaufsache. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Kaufsache. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat. Schäden, welche aufgrund unsachgemäßer Behandlung, Anbringung oder Überbeanspruchung der Kaufsache oder durch die Nichtbeachtung der Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege der Kaufsache (z.B. Betriebsanleitung, Serviceheft etc.) entstanden sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Wir weisen außerdem ausdrücklich darauf hin, dass Schäden, die aufgrund Verschleiß entstanden sind, von der Gewährleistung ausgenommen sind. |
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§ 10 Haftung |
| Die Mängelrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist. Für Mängel der Ware leisten wir zunächst nach Wahl des Bestellers Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Im Falle der Mangelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen nur bis zu Höhe des Kaufpreises; wir tragen jedoch nicht die Kosten, die durch Verbringung der mangelhaften Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen. Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller kein Rücktrittsrecht zu. Ein Mangel in der Teillieferung berechtigt den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Mangel einer Teillieferung ist so erheblich, dass die Abnahme weiterer Teillieferungen für den Besteller nicht mehr von Interesse ist. Für Fehler, die sich aus vom Besteller erteilten unzutreffenden Informationen oder aus von ihm eingereichten unzutreffenden Unterlagen (Zeichnungen, Berechnungen, Muster, etc.) ergeben, übernehmen wir keine Haftung. Wir haften außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für einfache oder leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes handelt. Soweit der vorgenannte Haftungsausschluss wegen der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht nicht greift, haften wir nur für die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Unsere zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die Verjährungsfrist für Mängelrechte beträgt mit Ausnahme von Mängeln in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB sowie für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ein Jahr ab Lieferung der Ware. |
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§ 11 Preise |
| Maßgebend sind die am Tage der Bestellung gültigen Preise, die sich netto verstehen. Diesen Preisen ist die am Tage der Rechnungsstellung gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Liegen zwischen Vertragsschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate, sind wir berechtigt, den Preis anzupassen, falls sich bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten, die Rohstoffpreise, Land- oder Seefrachten, Steuern, Zölle oder die marktmäßigen Einstandspreise erhöht haben. |
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§ 12 Übernahmebedingungen |
| Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache abzunehmen. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. |
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§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand |
| Erfüllungsort ist Duisburg, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, die Klage beim Amtsgericht Duisburg bzw. beim Landgericht Duisburg zu erheben. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat. |
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§ 14 Sonstiges |
| Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt weder die Gültigkeit des Vertrages noch die übrigen Bestimmungen. |
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§ 15 Zahlungsbedingungen |
| An dem aufgrund des Auftrags in unseren Besitz gelangten Gegenstand steht uns wegen aller Forderungen (auch aus früheren Rechtsgeschäften) ein Zurückbehaltungs- und Pfandrecht zu. Wir sind zur Pfandverwertung im Wege freihändigen Verkaufs berechtigt. Für die Pfandverkaufsandrohung genügt die schriftliche Benachrichtigung an die letzte Anschrift des Bestellers. Die Bezahlung ist sofort und ohne Abzug von Skonto fällig. |
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§ 16 Datenschutzerklärung |
| STAY TRUE creative customs nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und hält sich an die Regeln der Datenschutzgesetze. Wir verpflichten uns daher, Ihre persönlichen Daten, die Sie über unser Kontaktformular abgeben oder uns anderweitig zukommen lassen, vertraulich zu behandeln. Daten, die wir im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage oder Bestellung abfragen speichern wir auf unseren Computern und nutzen diese ausschließlich zur Auftragsbearbeitung! Ihre Daten werden nicht an Dritte, zum Zwecke der Werbung, Marktforschung oder zu ähnlichen Zwecken weitergegeben. Auskunftsrecht: Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Speicherung. Ihr Vertrauen ist uns wichtig. Daher möchten wir Ihnen jederzeit Rede und Antwort bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen. Wenn Sie Fragen haben, die Ihnen diese Datenschutzerklärung nicht beantworten konnte oder wenn Sie zu einem Punkt weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte jederzeit an uns. Auskunft über die gespeicherten Daten bekommen Sie hier (pazi2000@gmx.net). |
| Stand 01.10.2009 |